Kirchortrat

Der Kirchortrat (bisher Filialrat) ist zuständig für alle Belange in der eigenen Filialgemeinde. Dieses Gremium besteht aus denen, die besonders in der Filialgemeinde mitarbeiten möchten. Der Kirchortrat sucht das Gespräch mit den Gemeindemitgliedern und überlegt und koordiniert die pastoralen Aktivitäten. Der Kirchortrat gestaltet also aktiv das Leben vor Ort. Er behält auch die Gebäude vor Ort im Blick.

Die Wahlergebnisse für die Kirchorträte finden Sie auf der Seite Ihrer Filialgemeinde.